AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SICHER UND STARK,
Inhaberin Claudia Brinck-Deckert,
Roonstraße 12, 38102 Braunschweig
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ - gelten für sämtliche von SICHER UND STARK, Inhaberin Claudia Brinck-Deckert – nachfolgend „SICHER UND STARK“ – angebotenen Dienstleistungen, insb. für alle Trainingsangebote zur Ausübung von Fitness und Sport bzw. Kursangebote in den Bereichen Selbstbehauptung, Gewaltprävention und Selbstverteidigung sowie sonstige Veranstaltungen (Bsp.: Ausrichtung von Kindergeburtstagen) inner- oder außerhalb des Studios von SICHER UND STARK.
Für alle wechselseitigen Ansprüche aus und/oder im Zusammenhang mit einem zwischen dem Kunden (Teilnehmer an einem Training, einem Kurs oder einer sonstigen Veranstaltung) und SICHER UND STARK geschlossenen Vertrag gelten diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen entfalten keine Wirkung gegenüber SICHER UND STARK.
§ 2 Anmeldung
Jede Anmeldung eines Kunden hat schriftlich auf den dafür von SICHER UND STARK zur Verfügung gestellten Anmeldebögen zu erfolgen. SICHER UND STARK behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen.
Es besteht für SICHER UND STARK – bspw. bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder Ausfall von Lehrpersonal wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung - keine Pflicht zur Durchführung von angebotenen Veranstaltungen/Kursen und/oder Trainingsmöglichkeiten.
§ 3 Teilnahmefähigkeit
Mit der Anmeldung erklärt der Kunde verbindlich und vorbehaltslos, dass seiner persönlichen Teilnahme oder – im Fall der Teilnahme eines vom ihm vertretenen Minderjährigen – der Teilnahme jenes Minderjährigen an der Veranstaltung bzw. dem Trainings- und/oder Kursangebot keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen und dies im Zweifel vom Kunden eigenverantwortlich spätestens vor Beginn des Trainings und/oder Kurses ggf. nochmals medizinisch abgeklärt wird.
§ 4 Trainings-/Kursgebühren - Zahlungsbedingungen
Alle monatlichen Trainingsgebühren sind zum Fünften eines Monats zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto von SICHER UND STARK.
Sämtliche Kursgebühren sind bis eine Woche vor Kursbeginn in voller Höhe auf das - auf dem Anmeldebogen benannte - Konto von SICHER UND STARK zu überweisen.
Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang besteht kein Anspruch des Kunden auf Teilnahme am Training und/oder Kurs.
Wegen Urlaub, Krankheit oder aus sonstigen aus der Sphäre des Kunden stammenden Gründen versäumte Kurseinheiten oder Trainingsmöglichkeiten gehen zu Lasten des Kunden und entbinden ihn nicht von der Zahlungspflicht.
Für jede Mahnung zahlt der Kunde an SICHER UND STARK 5,00 EUR Mahnspesen.
Der Kunde trägt bei Lastschrifteinzug für ausreichende Deckung auf seinem Konto Sorge. Sämtliche Kosten wegen rückgebuchter Lastschriften trägt der Kunde. Pro fehlgeschlagener Lastschrift zahlt der Kunde an SICHER UND STARK zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR.
§ 5 Laufzeit - Kündigung
Die von SICHER UND STARK angebotenen Kurse sind zeitlich befristet und enden mit der letzten Kurseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag über das von SICHER UND STARK angebotene Training ist zeitlich unbefristet. Die monatliche Trainingsgebühr beträgt aktuell
35,00 EUR für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
40,00 EUR für Erwachsene.
Der Trainingsvertrag ist von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Höhe von mindestens eineinhalb monatlichen Trainingsgebühren in Verzug, ist SICHER UND STARK berechtigt, den Trainingsvertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für die Fortzahlung der monatlichen Trainingsgebühr.
Unter Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung, wonach der Kunde aus gesundheitlichen Gründen im Studio dauerhaft – mindestens ein Monat ununterbrochen - nicht trainieren darf, gewährt SICHER UND STARK dem Kunden das Recht, den Trainingsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-mail sind unwirksam.
§ 6 Haftung
Jede Haftung von SICHER UND STARK für Schäden des Kunden oder des von ihm vertretenen Minderjährigen ist ausgeschlossen.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SICHER UND STARK oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SICHER UND STARK oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für den Verlust/Diebstahl von Eigentum des Kunden/Dritter (Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc.) übernimmt SICHER UND STARK keine Haftung.
Für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden durch den Kunden oder durch den vom Kunden vertretenen Minderjährigen, insb. an Trainingsgeräten im Studio, haftet der Kunde.
§ 7 Änderung des Angebotes und Öffnungszeiten – Schließung des Studios
Die gültigen Öffnungszeiten des Studios werden per Aushang bzw. über die homepage (www.sus-bs.de) bekannt gegeben. SICHER UND STARK ist berechtigt, das Trainings- bzw. Kursangebot, den Stundenplan sowie die Öffnungszeiten zu ändern und den Ort des Studios innerhalb Braunschweigs zu verlegen.
Das Studio von SICHER UND STARK bleibt grundsätzlich in den Schulferien des Landes Niedersachsen geschlossen. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Trainingsgebühr bleibt davon unberührt. Gleiches gilt für gesetzliche Feiertage.
SICHER UND STARK behält sich vor, das Studio aus wichtigem Grund vorübergehend zu schließen (Bsp.: Renovierungsarbeiten). Solche Schließungen werden unverzüglich per Aushang und/oder via Homepage angekündigt und berechtigen den Kunden ebenfalls nicht zu einer Kürzung der monatlichen Trainingsgebühr, soweit eine solche Schließung im Einzelfall nicht länger als 14 Tage oder insgesamt max. 4 Wochen p.a. andauert.
Jeder Teilnehmer ist gehalten, sich am Aushang oder auf der Homepage über den Stundenplan und etwaige Änderungen der Öffnungszeiten zu informieren.
§ 8 Personenbezogene Daten
SICHER UND STARK erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Kunden bzw. über den vom Kunden vertretenen Minderjährigen erhält. Der Kunde erklärt sich in dem Umfang mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung dieser personenbezogenen Daten einverstanden und verpflichtet sich, SICHER UND STARK unverzüglich und unaufgefordert über sämtliche für SICHER UND STARK relevanten Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Bsp.: Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Bankverbindung bei Lastschrifteinzug) zu unterrichten.
§ 9 Schriftform – Gerichtsstand – anwendbares Recht - Vertragssprache
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher mit SICHER UND STARK geschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformabrede.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig - Braunschweig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Trainings- bzw. Kursvertrages oder ihre Änderung bzw. Ergänzung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.